LAVES Meldung
Seit einiger Zeit müssen Jagdveranstalter ihre Jagden beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit anmelden. Seitens der Behörde wird gefordert, das auf Jagden eine Liste geführt wird, welche die an den Start gegangenen Pferde dokumentiert. Hierfür ist sogenanntes LAVES-Formular einzureichen.
Diese Regelung gilt derzeit für alle in Niedersachsen stattfindenden Jagden. Die Formulare sind unaufgefordert beim Eintragen in das Jagdbuch abzugeben und werden dann gebündelt an das zuständige Veterinäramt übergeben.
Ein entsprechendes Formular findet ihr bei als Anlage.
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